DFB weist Preußen-Einspruch zurück

DFB weist Preußen-Einspruch zurück

26. Juni 2020 1 Von Carsten Schulte

Erwartungsgemäß hat der SC Preußen Münster auch mit seinem zweiten Einspruch keinen Erfolg. Nach dem Widerspruch gegen die Fortsetzung der 3. Liga hat auch der Einspruch gegen die Wertung des 2:3 in München keinen Erfolg.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Preußen Münster gegen die Wertung des Drittligaduells mit dem FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. 

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu in der Mitteilung des Verbands: „Preußen Münster konnte keine sachlichen Gründe für den Einspruch vorbringen, wie sie in Paragraph 17 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung aufgezeigt werden. Auch sonstige, unbenannte Einspruchsgründe, die mit den in Paragraph 17 beschriebenen Fällen vergleichbar wären, konnten nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Deshalb war der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen.“

Über die weiteren Einsprüche des SCP (gegen das Chemnitz-Spiel und die Niederlage in Braunschweig) stehen noch Beratungen aus. Weil die dort genannten Gründe exakt die sind, die jetzt zur Ablehnung führten, wird der SCP also zwei weitere Ablehnungen erhalten.

Aber ernsthaft auf einen Erfolg wird der SCP wohl nicht gesetzt haben, da ging es mehr um das Zeichen.