Regionalliga West spielt weiter – und bekommt Geld

Regionalliga West spielt weiter – und bekommt Geld

2. November 2020 0 Von Carsten Schulte

Etwas unerwartet hat der Westdeutsche Fußballverband in Absprache mit den Klubs am Montag beschlossen, dass die Regionalliga West weiterspielen wird. Zuschauer werden vorerst nicht zugelassen. Immerhin gibt es die Möglichkeit, einen Fördertopf anzuzapfen, um fehlende Zuschauereinnahmen auszugleichen.

Das ist also die Entscheidung: Die Regionalliga West spielt weiter. Während andere Staffeln, der Nordosten beispielsweise, eine Pause einlegen und der Amateurfußball weitgehen ruht, rollt der Ball in der vierten Liga in Nordrhein-Westfalen weiter. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung untersagt derzeit die Ausübung des Amateursports. „Nach Rücksprache des Westdeutschen Fußballverbundes (WDFV) als Träger des Regionalligaspielbetriebes in Nordrhein-Westfalen mit der NRW-Landesregierung wurde nunmehr festgelegt, dass die Herren-Regionalliga West als Spielklasse mit professionellen Strukturen anzusehen ist und nicht in den Amateurbereich fällt“, heißt es.

Verschiedene Faktoren werden zu der Entscheidung beigetragen haben. Zum einen ist die Erkenntnis angekommen, dass in der Regionalliga West in weiten Teilen und professionellen Bedingungen Fußball gespielt wird. Reine „Feierabendtruppen“ gibt es kaum, dagegen Standorte wie Essen oder Münster, in denen weitgehend unter Profi-Bedingungen trainiert wird. Dazu kommen die Zweitvertretungen vieler Profi-Klubs, die mit ihren Nachwuchsleistungszentren ebenfalls professionellen Ansprüchen genügen. Grund genug, die Regionalliga wie eine Profiliga zu behandeln und den Spielbetrieb fortzusetzen.

Andererseits ist eine Fortführung der Saison auch geboten, denn theoretisch müssen ja bis zum kommenden Sommer 42 Spieltage absolviert werden. Nachholspieltermine sind zwar reichlich eingeplant, aber ein ganzer Monat Pause würde diese Zahl doch unter Druck setzen. Es bleibt allerdings eine ganz andere Frage, ob die laufende Saison überhaupt ein reguläres Ende finde (dazu auch der aktuelle Preußen-Podcast).

Noch ein drittes Argument dürfte zählen: Die Regionalliga West spielt ausschließlich in einem einzigen Bundesland – Nordrhein-Westfalen. Hier kann eine einheitliche Regelung gefunden werden, ohne dass sich verschiedene Bundesländer mit abweichenden Regeln besprechen müssten. Das dürfte helfen.

Fördertopf

Die Fortsetzung des Spielbetriebs ohne Zuschauer hat allerdings ihre Haken. Ohne Fans fehlt noch mehr von dem ohnehin knappen Geld. Das hat auch die NRW-Landesregierung erkannt. Von dem Fußball-Sondertopf des Bundes für die drei Profi-Ligen wird die Regionalliga de facto nicht profitieren. Daher springt das Land NRW für die Regionalliga West ein.

Verteilt werden 15 Millionen Euro. Das wird nicht den gesamten Schaden ersetzen, aber zumindest spürbar helfen. Vereine, die einen Antrag stellen, erhalten maximal 60 Prozent des Nettoausfalls, maximal aber 800.000 Euro. Und noch eine Hürde ist zu nehmen: Der nachgewiesene Einnahmeausfall muss mindestens 2.500 Euro betragen. Das dürfte für die meisten Klubs – zumindest die Erstvertretungen – locker gelten.

Gefördert werden ausschließlich Einnahmeausfälle aus dem Ticketing, nicht Einnahmen aus Merchandising oder Catering.

Und wie berechnet sich der Einnahmeausfall? Nun, die erzielten Ticketeinnahmen aus dem Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 werden mit den durchschnittlichen Ticketverkäufen des Vorjahreszeitraums verglichen. Ob dabei Unterschiede über die Ligazgehörigkeit gemacht werden, geht aus den Antrags-Richtlinien nicht hervor. Der SCP hatte bekanntlich im Vorjahreszeitraum in der 3. Liga gespielt und sicher erheblich höhere Beträge eingenommen als der SV Straelen, SC Wiedenbrück oder RW Ahlen als Aufsteiger aus der Oberliga.

Antragsberechtigt sind nur Klubs, die maximal 249 Mitarbeiter beschäftigen – auch das dürfte bei den meisten Erstvertretungen zutreffen. Der SC Preußen muss den Antrag zwischen dem 1. und 30. November 2020 stellen. Im Antrag werden die entsprechenden Ticketeinnahmen aus 2019 und 2020 nachgewiesen, wobei der Klub die Einnahmen aus dem November und Dezember 2020 „glaubhaft“ schätzen muss.

Bis zum 30. Juni 2021 müssen alle Klubs alle tatsächlichen Einnahmen nachweisen. Sofern zu hohe Beträge als Fördersumme ausgezahlt wurden, müsste die Differenz wieder zurückgezahlt werden – so ähnlich wie bei anderen Förderprogrammen aus der Corona-Zeit ebenfalls.