Preußen Münster legt Einspruch gegen Spielwertung ein

Preußen Münster legt Einspruch gegen Spielwertung ein

5. Juni 2020 2 Von Carsten Schulte

Der SC Preußen Münster hat offizell Einspruch gegen die Spielwertung der Partie in München eingelegt. Grund: Ein fairer Wettbewerb sei nicht gegeben.

Wie der SC Preußen mitteilt, hat der Klub beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels gegen den FC Bayern München II vom 29. Spieltag eingelegt. Auch gegen die kurzfristigen Entscheidungen des DFB-Bundestages und die darauffolgenden kurzfristigen Spielansetzungen wurden die entsprechenden Rechtsmittel eingelegt.

„Da wir uns aufgrund der behördlichen Verfügungslage erst seit dem 26. Mai im Mannschaftstraining befinden, sehen wir die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs nicht mehr gewährleistet. Wir möchten uns mit unserem Vorgehen zumindest unter Wahrung der Fristen alle Rechtsmittel offen halten“, so Malte Metzelder, Geschäftsführer Sport.

„Wir tun dies ungeachtet unserer Überzeugung, dass wir den sportlichen Wettbewerb annehmen und den Klassenerhalt durch unsere Leistungen auf dem Rasen erreichen können und wollen.“

Weitere Stellungnahmen wolle der Klub nicht abgeben.

Was davon zu halten ist? Der SCP setzt immerhin ein nachweisbares Zeichen gegen seine weiter vorgetragene Haltung, die Präsident Christoph Strässer schon am Vortag gegenüber 100ProzentMeinSCP bekräftigt hatte.

Chancen auf irgendeinen Erfolg dürfte das alles nicht haben, es scheint sich mehr um die Geste zu handeln. Ob der SCP damit gut beraten ist, steht ohnehin auf einem anderen Blatt. Gegen die Spielwertung des 4:2 gegen Halle legte er keinen Einspruch ein.

Das hat allerdings auch einen Grund: Halle unterlag ähnlichen Voraussetzungen wie der SCP, daher war kein Einspruch wegen Chancen-Ungleichheit notwendig.

Zweitens handelt es sich hier vor allem um einen Formalakt: Die Einspruchsfrist beträgt 48 Stunden, dieser Frist musste der SCP zumindest der Zeit nach folgen.

Und drittens: Der SCP hatte schon vor dem Neustart der 3. Liga Einspruch eingelegt – der jetzt erfolgte Einspruch gegen das Bayern-Spiel war letztlich nur die konsequente Fortsetzung dieser bereits eingelegten Rechtsmittel.