Landgericht Köln: Keine anlasslose Videoüberwachung von Fußballfans

Landgericht Köln: Keine anlasslose Videoüberwachung von Fußballfans

17. August 2021 0 Von Carsten Schulte

Das Landgericht Köln hat ein Urteil gefällt, das möglicherweise Auswirkungen auf die Polizeiarbeit hat. Fußballfans dürften demnach nicht mehr anlasslos per Video überwacht werden. So berichtet es die „Rheinische Post“.

Das Urteil besage, so die „RP“, dass die Polizei nicht mehr einfach Kameras gezielt auf Fanblöcke richten dürfe, ohne dass es dort zu Straftaten komme. Doch genau das ist heutzutage, insbesondere bei Brisanzspielen, häufig der Fall. Im Preußenstadion beispielsweise steht gelegentlich ein Überwachungswagen in der Kurve, vom dem herab der Gästebereich ständig gefilmt wird – immer dann, wenn Klubs wie Osnabrück, Rostock, Dresden oder andere zu Gast sind (also vorrangig in den vergangenen Drittliga-Jahren).

Das Urteil gehe zurück auf einen bereits fünf Jahre alten Fall: Bei einem Regionalligaspiel in Köln hätte die Polizei Fans des 1. FC Köln gefilmt, die sich daraufhin mit „ACAB“-Rufen revanchiert hätten und dafür Anzeigen erhalten hätten. Die Argumentation der Polizei sei gewesen, dass die Gruppe bereits in der Vergangenheit durch Straftaten auffällig geworden sei, schreibt die „Rheinische Post“. Damals seien die betroffenen Kölner Fans vor dem Amtsgericht freigesprochen worden, doch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt – und kaum fünf Jahre später sei das Urteil gesprochen worden …

Routinemäßig Verbrecher

Bemerkenswert dabei: Das ständige Filmen von Fans ist das routinemäßige Vorgehen von Sicherheitsbehörden, die gerne und oft mit dem Verweis auf „präventives Arbeiten“ agieren. Heißt in der Logik der Sicherheitsbehörden: Zunächst einmal gilt jeder Fußballfan als potenziell gefährlich und möglicher Straftäter. Das betrifft in der Regel weniger „normale“ Zuschauer, sondern eher die aktiven Fanszenen in den Kurven. Ein Thema, das seit langer Zeit Gegenstand regelmäßiger Auseinandersetzungen ist.

Im Bericht heißt es, dass im vorliegenden Fall „der Einsatz von Filmaufnahmen nicht gerechtfertigt gewesen sei und gegen das Polizeigesetz NRW verstoßen habe“.

Die Zeitung zitiert weiter eine eher ungewöhnliche detaillierte Urteilsbegründung der Kölner Richter, über die man wiederum selbst diskutieren könnte: „Auf den Aufnahmen sieht bzw. hört man eine große Gruppe meist halbnackter, teilweise etwas schwabbeliger junger Männer die trommeln, brüllen und grölen.“ Aha. Die genannten „jungen Männer“ seien vielleicht geschmacklos. Aber in keinem Fall handele es sich hier um Straftaten.

Angesichts des Urteils, das bisher aber online nicht zu finden ist, stellt sich die Frage, ob die gängige Praxis der Polizei, Fußballfans zu filmen, nun ein Ende hat. Und ob das Urteil auch Anwendung finden könnte für die fast überall fest montierten Überwachungskameras, die ja im Grunde genau das tun: Konsequent und knackscharf die Fanblöcke zu filmen, um hinterher Ermittlungen zu unterstützen, z.B. in Sachen Pyrotechnik.